Das Bundesministerium der Finanzen hat Stellung bezogen zu der Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz und hat den UStAE geändert.
Zum 01. Januar 2023 wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG neugefasst. Die bisherige Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ausgeweitert. Erfolgt ist diese steuerliche Neuregelung mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022.
Angepasst wurde auch der UStAE und es wurden umfangreiche Anwendungsregelungen getroffen, welche durch Praxisbeispiele verdeutlicht werden.