Transaktionsmatrix in der Verrechnungspreisdokumentation ab dem 1.1.2025
Ein Blick auf die neuen AnforderungenSeit dem 1. Januar 2025 ist eine wichtige Neuerung im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation in Kraft getreten: die Verpflichtung zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Diese Matrix soll eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ermöglichen. Ziel ist es, die Transparenz und Compliance zu erhöhen und so eine verbesserte Kontrolle der Verrechnungspreispraktiken durch die Steuerbehörden zu ermöglichen.
Was ist eine Transaktionsmatrix?
Die Transaktionsmatrix ist eine Übersicht, die alle relevanten grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen detailliert auflistet. Sie bietet eine systematische Dokumentation der Transaktionen und der angewendeten Verrechnungspreismethoden. Diese Informationen tragen dazu bei, dass Steuerbehörden die Verrechnungspreisgestaltung besser verstehen und nachvollziehen können.
Welche Merkmale sind in der Transaktionsmatrix erforderlich?
Auch wenn es noch keine endgültige gesetzliche Vorgabe für das genaue Format oder den Inhalt der Matrix gibt, lässt sich bereits aus der Gesetzesbegründung ablesen, welche Informationen sie mindestens enthalten muss:
- Gegenstand und Art der Geschäftsvorfälle: Eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Transaktionen (z.B. Warenlieferungen, Dienstleistungen, Lizenzvergaben).
- Leistungsempfänger und Leistungserbringer: Wer sind die beteiligten Unternehmen auf beiden Seiten der Transaktionen?
- Volumen und Entgelt der Geschäftsvorfälle: Welche finanziellen Größenordnungen sind mit den Transaktionen verbunden?
- Vertragliche Grundlage: Auf welcher vertraglichen Basis wurden die Transaktionen durchgeführt (z.B. Vereinbarungen, Lizenzverträge)?
- Angewandte Verrechnungspreismethode: Welche Verrechnungspreismethoden wurden für die Festlegung der Preise verwendet (z.B. Kostenaufschlagsmethode, Vergleichspreismethode)?
- Betroffene Steuerhoheitsgebiete: In welchen Ländern oder Steuerjurisdiktionen finden die Transaktionen statt und welche Steuergesetze sind relevant?
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Transaktionsmatrix ist ab 1.1.2025 verpflichtender Bestandteil einer Verrechnungspreisdokumentation. Sie ist nach einer Betriebsprüfungsanordnung – ebenso wie die Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle und die Stammdokumentation (Master File) – ohne besondere Aufforderung innerhalb von 30 Tagen bei der Finanzverwaltung einzureichen. Auch unabhängig von einer solchen Anordnung darf die Finanzverwaltung Verrechnungspreisdokumentationen (in denen dann also auch eine Transaktionsmatrix enthalten sein muss) innerhalb wie außerhalb einer steuerlichen Betriebsprüfung mit einer Vorlagefrist von 30 Tagen anfordern.
Was müssen Unternehmen konkret tun?
- Identifikation relevanter Transaktionen
- Erhebung der Daten im Inland und im Ausland
- Erstellung der Transaktionsmatrix
Fazit
Mit der Einführung der Transaktionsmatrix wird die Verrechnungspreisdokumentation auf eine neue Stufe der Transparenz und Nachvollziehbarkeit gehoben. Auch wenn noch keine endgültige gesetzliche Vorgabe zum Inhalt und Format der Matrix vorliegt, können Unternehmen durch die frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ihre Steuer- und Compliance-Prozesse optimieren und Risiken im Hinblick auf zukünftige steuerliche Prüfungen minimieren.
Unternehmen sind regelmäßig gut beraten, Transaktionsmatrizen mit den oben genannten Angaben griffbereit vorliegen zu haben, um diese unmittelbar nach dem Ergehen einer Betriebsprüfungsanordnung dem Finanzamt übermitteln zu können. Auch wenn die Zusammenstellung auf den ersten Blick einfach erscheint, kann z.B. die Gewährleistung der Vollständigkeit sowie die Erhebung der Daten über das im Ausland anzuwendende Steuerregime ggf. erheblichen Erstellungsaufwand bedeuten, der nicht unterschätzt werden sollte.