Fremdwährungskonten
Banken melden bald Devisengeschäfte
Wer Währungsgewinne über Fremdwährungskonten bezieht, musste sich bisher selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung kümmern. Fremdwährungsgeschäfte zählten zu den privaten Veräußerungsgeschäften, so dass Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei blieben. Hielt der Anleger seine Devisen nur für kürzere Zeit, musste er den Währungsgewinn in der Anlage SO seiner Einkommensteuererklärung angeben, so dass das Finanzamt darauf Einkommensteuer von bis zu 45 % berechnen konnte. Das ändert sich: Ab 2025 müssen deutsche Kreditinstitute Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsgeschäften bescheinigen. Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, dass Gewinne aus der Veräußerung von Devisen ab 2025 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, sofern verzinsliche Fremdwährungsguthaben betroffen sind (z.B. Tages- und Festgeldkonten in Schweizer Franken). Ab 2025 behalten die Banken 25 % Kapitalertragsteuer auf Währungsgewinne ein. Die einjährige Spekulationsfrist gilt nicht mehr.
Hinweis: Diese Grundsätze gelten rückwirkend für alle noch offenen Fälle, so dass Anleger prüfen lassen sollten, ob Fremdwährungsgewinne früherer Jahre nacherklärt werden müssen. Wer sein Fremdwährungskonto dem deutschen Fiskus bisher verschwiegen hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt durch die Meldungen der Banken nun Kenntnis davon erlangt und den Fall dann für die letzten zehn Jahre aufrollt. Um nicht wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt zu werden, sollten betroffene Anleger mit uns prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige eingelegt werden sollte. Das ist nur möglich, bevor das Finanzamt ein Fremdwährungskonto entdeckt.