Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG
BFH, Urteil vom 18.07.2023, IX R 21/21
1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten.
2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darlehensverlust vor dem 31.12.2008 eingetreten ist.
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
FG Sachsen, Pressemitteilung vom 08.11.2023 zum Urteil vom 24.10.2023, 2 K 574/23
Das FG hat die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2025 nach der für Sachsen geltenden Rechtslage für rechtmäßig erklärt. Es stützt sich dabei im Wesentlichen auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum BFH ist zugelassen.