Zuverlässige und motivierte Mitarbeiter sind eine wichtige Säule für ein erfolgreiches Unternehmen. Immer mehr verschärft sich der Wettbewerb um die besten Köpfe – angefangen bei Auszubildenden und Studenten mit Nebenjob. Vor allem bei gut ausgebildeten Fachkräften und hochqualifizierten Hochschulabsolventen sowie erfolgreichen Managern und Führungskräften müssen sich inzwischen eher die Unternehmen bei den benötigten Mitarbeitern bewerben. Wie kann sich ein Unternehmen hier möglichst gut aufstellen?
Ein Baustein kann hier New Work sein. Neue Arbeitswelten sind nicht nur eine leere Worthülse oder ein vorübergehender Modetrend, sondern eine grundsätzliche und langfristige Weiterentwicklung der derzeitig noch vorherrschenden Strukturen.
Die Verbesserung der Work-Life-Balance, eine ansprechende Arbeitsumgebung, Mobiles Arbeiten und weitere Instrumente bieten hier viele Möglichkeiten nicht nur gute Bestandsmitarbeiter und Leistungsträger zu halten, sondern auch neue Köpfe zu gewinnen.
Aber durch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, die es genau zu kennen gilt, entstehen unerwünschte Risiken. Beispielsweise soll es nicht passieren, dass auch „Low-Performer“ als „Trittbrettfahrer“ von den Maßnahmen der New Work profitieren oder sonstige unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Solches gilt es, soweit rechtlich zulässig, zu minimieren. Arbeitsrechtliche Vorgaben und Grenzen dürfen den für das jeweilige Unternehmen angestrebten Erfolg nicht aushöhlen oder gar ins Gegenteil umkehren.
Zu beachten sind neben den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Europarecht sowie den Deutschen Gesetzen ggf. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie bestehende individualvertragliche Regelungen. Die immer wieder auftauchende betriebliche Übung sowie der Gleichheitsgrundsatz sind gefährliche Stolperfallen, die es zu finden und im Anschluss zu entschärfen gilt. Hier den Überblick zu behalten, ist eine Herausforderung, aber ohne diesen Überblick sind moderne Konzepte nicht zielführend, sondern sorgen für zahlreiche Probleme.
Ein aktuell viel diskutiertes Thema sind flexible Arbeitszeiten im Gegensatz zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung und den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Das Bundesarbeitsgericht hat zuletzt im Dezember 2022 basierend auf den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes bestätigt, dass eine Zeiterfassung notwendig erfolgen muss, aber deren genaue Ausgestaltung ist derzeit Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens. Eine wünschenswerte individuelle Regelung im Unternehmen kann also nur gelingen und den gewünschten Mehrwert erreichen, wenn sämtliche dieser Aspekte berücksichtigt werden.
New Work ist folglich nur erfolgreich, wenn die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung von Maßnahmen beachtet werden. Veränderungen und neue Konzepte sind mit fachkundiger Begleitung aber sehr gut und auch kurzfristig möglich. Sie machen dann am Arbeitsmarkt häufig den entscheidenden Unterschied aus.
Die flexiblen Unternehmen haben eine andere Reichweite bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, verfügen über mehr Effizienz und Zielfokussierung bei der Bewältigung von Aufgaben durch ihre Teams, freuen sich über mehr Mitarbeiterzufriedenheit und dadurch insgesamt über mehr Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit am Markt.
Es lohnt sich somit für jedes Unternehmen über die individuellen Möglichkeiten aus dem weiten Bereich der New Work nachzudenken und passende Maßnahmen zu entwickeln. Wir unterstützen gerne bei der Verwirklichung.
Für weiterführende Informationen, individuelle Ideen und deren Umsetzungsmöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an.