Wirtschaftsprüfung für gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätskontrollen

Fachbereich

Für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ist eine regelmäßige externe Qualitätskontrolle (Peer-Review) gesetzlich vorgeschrieben. WP-Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB) durchführen, sind darüber hinaus nach § 62b WPO verpflichtet, sich einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu unterziehen.

Ziel dieser Qualitätskontrolle bzw. Inspektion ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Berufsausübung und die Festigung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Arbeit des Wirtschaftsprüfers.
Die letzte routinemäßige Inspektion der APAS nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO wurde mit Inspektionsbericht vom 1.7.2020 abgeschlossen.
Unser Qualitätssicherungssystem wurde letztmals im Jahr 2021 von einem externen Prüfer für Qualitätskontrolle überprüft und die Einhaltung der fachlichen und berufsständischen Regelungen bestätigt. Die nächste Qualitätskontrolle ist bis zum 14.12.2027 durchzuführen.

Wir stellen uns den Anforderungen, die im Rahmen der Inspektion und des Peer-Review an die Qualität unserer Arbeit gestellt werden. Externe Qualitätskontrollen gewährleisten zusammen mit unseren internen Qualitätskontrollmaßnahmen eine hohe Qualität unserer Abschlussprüfungen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre ANsprechpartner
Björn Eisenberg Partner
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Prüfer für Qualitätskontrolle

Dr. Markus Niemeyer Of Counsel
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater