Steuerlich induzierte Bewertungen

Fachbereich

Steuerlich induzierte Bewertungen sind essenziell für die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und die Optimierung steuerlicher Strukturen.

So müssen z.B. bei einer Funktionsverlagerung ins Ausland sämtliche betroffenen Wirtschaftsgüter und immateriellen Werte bewertet werden, um die Verrechnungspreise korrekt zu bestimmen.

Auch die Wegzugsbesteuerung erfordert eine Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Gesellschafter mit wesentlichen Beteiligungen ins Ausland ziehen.

Zudem sind Bewertungen für erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Zwecke erforderlich, um den steuerpflichtigen Wert von Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien gemäß den Bewertungsmaßstäben des Bewertungsgesetzes (BewG) zu bestimmen.

Eine präzise Unternehmensbewertung kann auch entscheidend für die Rettung steuerlicher Verlustvorträge sein, da der Fortbestand von Verlustvorträgen bei einem Gesellschafterwechsel oftmals nachgewiesen werden muss.

In all diesen Fällen kommen anerkannte Bewertungsmethoden zum Einsatz. Zudem sind die steuerlichen Besonderheiten (vereinfachtes Ertragswertverfahren, Substanzwert) im Falle der Bestimmung des gemeinen Wertes zu berücksichtigen.

Steuerlich motivierte Bewertungen sind oft komplex und erfordern eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Finanzbehörden. Unser Ziel ist es, verlässliche und steuerlich belastbare Bewertungen zu erstellen, die rechtliche Sicherheit bieten und wirtschaftliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen.

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