Von Marcus Heinrich Rohner und Theresa Krämer
In nicht wenigen Fällen kommt es bei M&A-Transaktionen im Nachgang zu rechtlichen Auseinandersetzungen und zwar bislang meistens vor einem Schiedsgericht. Hierbei geht es oft um Millionenbeträge und Anwälte spezialisieren sich entsprechend auf die Tätigkeit in Schiedsgerichtsverfahren. Darauf hat nun das Justisministerium NRW reagiert: Seit dem 01.01.22 ist eine Spezialkammer aus LG Düsseldorf ausschließlich zuständig für bestimme M&A Streitigkeiten mit einem Streitwert von über einer halben Million Euro.
Den gesamten Fachbeitrag unserer Kollegen Marcus-Heinrich Rohner und Theresa Krämer, welchen wir im JUVE Handbuch veröffentlicht haben, gibt es hier auch zum Download als PDF.
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