Steuerermäßigung: Vorsicht bei auf Raten gezahlter Heizungserneuerung!
Datenschutz: Finanzamt darf Mietverträge vom Vermieter anfordern.

Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung gilt nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren

Digitalisierung: Finale Verwaltungsanweisung zur E-Rechnung veröffentlicht
Haftung: Wann „dient“ ein Gegenstand einem Unternehmen?

Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, zahlreiche Steueranpassungen beschlossen
Elektromobilität: Neue Steuervorteile sollen E-Firmenwagen attraktiver machen
Kichensteuer: In welchen Fällen sich die (Gesamt-) Steuerlast senken lässt.

Als die Ampelkoalition scheiterte, waren verschiedene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung noch im Gesetzgebungsverfahren. Da tauchte die Frage auf, was dieser Umstand für den Steuerbürger zum Jahreswechsel 2024/2025 bedeutet.

Seit 2022 gilt eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Erträge aus Stromverkäufen und Entnahmen von Strom für private Zwecke sind von der Einkommensteuer befreit.

Durch das im Frühjahr 2024 erlassene Wachstumschancengesetz wurde eine neue, zeitlich beschränkte degressive Abschreibung eingeführt

Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden, zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird vom Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft abgeschlossen, so sind die von ihm gezahlten Prämien zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen.

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist für Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Vorteil. Die Besteuerung der Privatnutzung erfolgt entweder pauschal auf Basis der 1-%-Regelung oder anhand der Fahrtenbuchmethode.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen.
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurde vom Bundestag am 18.10.2024 beschlossen. Zum Zeitpunkt der  Herausgabe  dieser  Mandanten-Information  liegt  es dem Bundesrat vor. Mit einer Verabschiedung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.