Das BFH klärt im Urteil vom 25.04.2023 entscheidende Fragen rund um das Grunderwerbsteuergesetz: Welche Auswirkungen haben fehlende Grundstücksangaben auf die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist?

Im Kontext der ständigen Weiterentwicklung des Körperschaftsteuerrechts veröffentlichte das Bundesfinanzhof (BFH) am 17.05.2023 ein prägnantes Urteil zur Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Punkte und Auslegungen dieses Urteils.

Marcus Heinrich Rohner, Rechtsanwalt & Steuerberater bei Breidenbach Rechtsanwälte GmbH in Wuppertal, kennt aus der Praxis die Schwierigkeiten, die sich bei Nachfolgesuche i Unternehmen ergeben. Daher auch der Trend, Unternehmen in Stiftungen zu überführen. „Das Bewusstsein hat sich verändert. Unternehmer, die vom Land profitiert haben, wollen etwas davon zurückgeben.“

Im Zuge der stetigen Anpassungen im steuerlichen Umgang mit Stiftungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 26.04.2023 ein wegweisendes Urteil zum Spendenabzug bei Darlehensgewährung an den Stifter veröffentlicht. In diesem Beitrag beleuchten wir die essenziellen Bestandteile und Interpretationen dieses Urteils, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung solcher Darlehen in Verbindung mit Spenden an Stiftungen.

Im Rahmen der fortlaufenden Auseinandersetzung mit dem Grunderwerbsteuerrecht hat das Bundesfinanzhof (BFH) am 25.04.2023 ein neues Urteil zur Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen bei Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Hier erhalten Sie einen Einblick in die wesentlichen Aspekte dieses Urteils.

Während der Regierungsklausur im Schloss Meseberg hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 30.08.2023 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Lesen Sie hier mehr zu Inhalt.

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied über die Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft nach § 20 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und betonte die Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung.

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden: Die umsatzsteuerrechtlichen Kriterien zur Einordnung eines Aufsichtsratsmitglieds als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sind nicht maßgeblich für die ertragsteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wurde als unzulässig verworfen, die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen für nicht zulässig erklärt, da die Darlegung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht ausreichend war.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz umfasst Maßnahmen zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland, einschließlich steuerlicher Anpassungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.