Bewertung von einzelnen immateriellen und materiellen Vermögenswerten

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Die Bewertung einzelner immaterieller und materieller Vermögenswerte ist in vielen wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexten erforderlich, insbesondere außerhalb der Rechnungslegung. U.a. der IDW S 5 gibt hierbei Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte wie Patente, Marken, Lizenzen oder Kundenbeziehungen vor. Diese kommen beispielsweise bei Transaktionen, Lizenzierungen, Steuerfragen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Anwendung. Zur Wertermittlung werden häufig kapitalwertorientierte Verfahren (z.B. die Relief-from-Royalty-Methode) genutzt.

Auch materielle Vermögenswerte, wie Maschinen, Immobilien oder technische Anlagen, müssen in verschiedenen Fällen bewertet werden, etwa bei Kauf- und Verkaufsprozessen oder für Besicherungszwecke. Für Immobilien legt z.B. er IDW S 10 die Grundsätze dar, nach denen Immobilien zu bewerten, wobei Ertrags-, Sach- oder Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommen können.

Solche Bewertungen sind essenziell, um wirtschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen und rechtliche sowie steuerliche Vorgaben einzuhalten. Unser Ansatz gewährleistet eine methodisch fundierte, transparente und praxisnahe Bewertung sämtlicher Vermögenswerte.

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