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Es ist allgemein bekannt, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht einerseits für Betriebsvermögen großzügige Befreiungen von bis zu 100 % vorsieht, andererseits aber auch Unlogiken und Stolperfallen beinhaltet. Eine dieser Stolperfallen ist der sogenannte 90 %-Test (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG).