Um Mitarbeiter zu binden und zu motivieren, geben viele Arbeitgeber Mitarbeiterbeteiligungen aus. Veräußert ein Arbeitnehmer eine (verbilligt erworbene) Beteiligung später gewinnbringend, ist der daraus erzielte Gewinn kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.

Ein Unternehmer kann für sein Unternehmen bezogene Eingangsleistungen sowohl für Umsätze verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Vorgaben zur Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel präzisiert.

Wir informieren wie viel Mindestlohn im Jahr 2024 gezahlt wird. Seit dem 01.01.2024 beträgt der bundesweite Mindestlohn 12,41 €, noch immer fallen rund 5,8 Mio. Beschäftigte unter den Mindestlohn.

Wer Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt, erhält regelmäßig Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide vom Finanzamt.

Viele volljährige Kinder absolvieren nach dem Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung oder ihres Erststudiums eine weitere Ausbildung. Während dieses weiteren Ausbildungsabschnitts haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Am 22.12.2023 waren die Papiervordrucke zur Einkommensteuererklärung aber schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden; diese Vordrucke werden nicht geändert. Bei elektronischen Einkommensteuererklärungen via Elster ist ab dem 26.03.2024 keine Abfrage zur Gaspreisbremse mehr in der Anlage SO enthalten.

Bestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, sind zudem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR- Ausland lassen sich mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen und mindern so die eigene Einkommensteuerlast.

Das Jahr 2024 bringt einige steuerrechtliche Änderungen, wir von Breidenbach klären auf.

Es ist allgemein bekannt, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht einerseits für Betriebsvermögen großzügige Befreiungen von bis zu 100 % vorsieht, andererseits aber auch Unlogiken und Stolperfallen beinhaltet. Eine dieser Stolperfallen ist der sogenannte 90 %-Test (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG).