Tipps und Hinweise für Unternehmer: Dezember 2024

Mindestbesteuerung

Deutsches Steuerrecht wird an OECD-Standards angepasst

Ende 2023 ist die globale effektive Mindestbesteuerung für Besteuerungszeiträume ab 2024 gemäß einer EU-Richtlinie in Kraft getreten. Die Maßnahmen umfassen die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Reduzierung der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %. Aufgrund neuer Leitlinien des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS sind Anpassungen des Mindeststeuergesetzes notwendig geworden. Deutschland hat sich verpflichtet, diese Leitlinien innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Veröffentlichung umzusetzen.

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich den Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz zielt darauf ab, das deutsche Steuerrecht an die OECD-Standards anzupassen. Im Wesentlichen sind Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe- Harbours vorgesehen.

Hinweis: Das Country-by-Country-Reporting (CbCR) ist eine Initiative der OECD. Ziel des CbCR ist es, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Konzernstrukturen an die Hand zu geben.

Die Angaben, die für die Berechnung des CbCR- Safe-Harbours für das jeweilige getestete Steuerhoheitsgebiet genutzt werden, müssen für alle Geschäftseinheiten einheitlich aus derselben Datenquelle stammen. Unternehmen können dafür die Berichtspakete des Konzernabschlusses oder die Jahresabschlüsse nach anerkanntem Rechnungsstandard verwenden.

Die Regelungen zur Berücksichtigung latenter Steuern, die aufgrund von Wahlrechten oder Verrechnungen im Mindeststeuerjahresüberschuss oder Mindeststeuerjahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind, werden angepasst. Darüber hinaus werden die Regelungen zum handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht in das Mindestbesteuerungssystem integriert.

Hinweis: Das offizielle Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht eingeleitet worden.

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