Digitalisierung
Was Sie zur E-Rechnung wissen sollten
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Diese Verpflichtung geht auf das Wachstumschancengesetz zurück. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Vergleich zu Papierrechnungen oder Rechnungen in digitalen Formaten wie PDF ermöglicht die E-Rechnung eine automatisierte Weiterverarbeitung, für die sie in einem standardisierten Datenformat erstellt und übermittelt wird.
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab 2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab 2028 für alle inländischen Unternehmen. In der Übergangszeit bis Ende 2026 dürfen Unternehmen Rechnungen auch weiterhin in anderen Formaten, wie auf Papier oder als PDF, ausstellen. Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind Rechnungen über steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Auch Umsätze an private Endverbraucher und nichtinnerdeutsche B2B-Umsätze sind vorerst nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen.
Für den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmen über ein technisches System verfügen, das die Daten verarbeiten kann. Die E-Rechnungen müssen gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form unverändert aufbewahrt werden.
Hinweis: Weitere Details soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums regeln, das im vierten Quartal 2024 erwartet wird.