Nachhaltigkeitsberichterstattung / CSRD

Das Thema Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil einer zeitgemäßen und erfolgreichen Unternehmensführung.

Bedeutung der Nachhaltigkeit

Unter dem Einfluss von Klimaveränderung, Umweltverschmutzung und sozialer Ungleichheit gewinnt der Wandel zu nachhaltigem Wirtschaften an Bedeutung. Mit dem Green Deal positioniert sich Europa als Vorreiter, die ehrgeizigen Ziele in den Bereichen ESG – Environmental, Social, Governance – zu erreichen. Demnach soll die EU-Wirtschaft bis 2050 CO2-neutral, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig umgestaltet sein.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in der EU grundlegend verändern. Die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen durch die geänderte Rechtslage wird sich schätzungsweise von 500 auf 15.000 privatwirtschaftliche Unternehmen in Deutschland erhöhen und tief in den Mittelstand hineinwirken. Neben Erläuterungen von Strategien, Maßnahmen und Zielen zur Umsetzung eines nachhaltigen Wirtschaftens sind entsprechende Kennzahlen zu veröffentlichen. Die für diese Kennzahlen erforderlichen Daten müssen systematisch erhoben und ausgewertet werden. Die Einführung der Inside-out Perspektive begründet einen Paradigmenwechsel in der Berichterstattung. Im Gegensatz zur Outside-in Perspektive, die den Focus auf die wirtschaftlichen Risiken und Chancen (Risks and Opportunities) richtet, die auf das Unternehmen von außen einwirken, konzentriert sich die Inside-Out Perspektive auf die sozialen und ökologischen Effekte (Impacts), die sich aufgrund der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Ebenfalls Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Inhalte der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Integration auch insoweit geeigneter Prozesse, Systeme und Maßnahmen ist Grundlage für das Reporting der taxonomiefähigen und -konformen KPIs.

Das Thema Nachhaltigkeit steht zunehmend im Fokus von Stakeholdern wie z.B. Gesellschaftern, Kunden und potenziellen wie bestehenden Mitarbeitern, aber auch von Investoren, der Politik und der breiten Öffentlichkeit. Unternehmen, die Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil einer zeitgemäßen und erfolgreichen Unternehmensführung verstehen, können dokumentieren, dass ökonomischer Erfolg und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können.

Mit der zielgerichteten Publizität (Targeted Transparency) durch den verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht sollen die Marktakteure bzw. Stakeholder in die Lage versetzet werden, die Auswirkungen ihrer Handlungen und Entscheidung zu bewerten und ggfs. anzupassen.

Für den Mittelstand bringt das Thema Nachhaltigkeit zunächst viele neue Herausforderungen mit sich. Zugleich sind wir davon überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg und das Thema Nachhaltigkeit keine Gegensätze sind.

Wer ist ab wann verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen, prüfen zu lassen und zu veröffentlichen

Ausgewählte Unternehmen von öffentlichem Interesse und börsennotierten Unternehmen haben bisher schon nichtfinanzielle Erklärungen aufzustellen (CSR-RUG). Diese Unternehmen berichten bisher über die gesetzlich normierten Vorgaben zur ESG-Berichterstattung entweder im Lagebericht oder aber in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts. Eine gesetzliche inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte war nicht vorgesehen.

Mit Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in 2022 erweitert sich die Pflicht, Informationen über ihre nachhaltige Unternehmensleistung zu veröffentlichen und deren Prüfungsumfang. Für das Jahr 2024 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht gemäß den CSRD-Kriterien vorlegen als zwingender Bestandteil des Lageberichts. Für das Jahr 2025 sind auch große Unternehmen und Konzerne ohne Kapitalmarktorientierung verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen und prüfen zu lassen. Ab dem Jahr 2026 trifft diese Pflicht auch kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Für große Unternehmen und Konzerne ohne Kapitalmarktorientierung empfehlen wir, in Anbetracht der komplexen rechtlichen Anforderungen und der erforderlichen Ermittlung der umfangreichen Datenbasis für das Geschäftsjahr 2025, eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung der im Jahr 2026 greifenden Berichtspflichten.

Die Pflicht zur Prüfung und Offenlegung besteht für alle verpflichtend aufzustellende Nachhaltigkeitsberichte. 

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