Wohngemeinnützigkeit
Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen
Die Möglichkeit einer gemeinnützigen Überlassung von vergünstigtem Wohnraum soll gesetzlich kodifiziert und in der Sache bürokratieärmer ausgestaltet werden. Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 sieht vor, dass vor allem die Grenzen für die Ermittlung der Einkommensbezüge durch Erhöhung der Multiplikatoren angepasst werden. Dadurch soll die Entwicklung steigender Mieten im Vergleich zum Einkommen in Zusammenhang mit der aktuell bestehenden Wohnungsnot in Ballungsräumen angemessen abgebildet werden. Die Voraussetzungen der Hilfe- bedürftigkeit sollen zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen müssen und entsprechend nachgewiesen werden.
Hinweis: Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dürfte erst nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.