Das Bundesfinanzministerium hat zum falschen Ausweis der Umsatzsteuer in für Endverbraucher bestimmten Rechnungen eine Vereinfachungsregelung getroffen. Danach entsteht keine Steuerschuld, wenn der Unternehmer
• eine Leistung tatsächlich ausgeführt,
• die Leistung nachweislich an einen Endverbraucher (Nichtunternehmer bzw. Unternehmer, der die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich empfängt) erbracht und
• in einer Rechnung die Steuer überhöht ausgewiesen
hat. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für einen unberechtigten Steuerausweis durch Kleinunternehmer.
Hinweis: Nutzen Sie in umsatzsteuerlichen Fragen im Vorfeld unser Beratungsangebot, um einen unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis zu vermeiden!