Millionen von Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide werden seit mehr als einem halben Jahr nicht durch die Finanzämter bearbeitet. Dagegen will nun der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland zusammen mit dem Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. Der Haus & Grund Präsident Kai Warnecke erklärt, dass es ein Unding sei, dass die Bürger*innen im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Kläre verwehrt werde. Der Weg zum Finanzgericht stehe nur frei, wenn ein Einspruch angelehnt werde.
Nun werden vier Musterfälle in einer gemeinsamen Untätigkeitsklage von beiden Verbänden unterstützt und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung nach Karlsruhe gebracht. Hierbei handelt es sich um Fälle aus Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Laut beiden Verbänden bestehen bei diesen Musterklagen begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Berechnung der Grundsteuer. Diese Zweifel seien begründet durch extrem hohe Miet- und Bodenwerte. Elf der Sechszehn Bundesländer wenden dieses Modell an. Der BdSt-Präsident Reiner Holznagel verdeutlicht, dass eine Untätigkeitsklage aktuell der einzige Weg sei, eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen. Weiterhin betont er, dass Rechtssicherheit geschaffen werden müsse. Auch, dass dieser Weg gegangen werden müsse, sei juristisch und politisch bitter.
Ein Rechtsgutachten wurde durch den Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist. Festgestellt werden kann dies nur das Bundesverfassungsgericht und somit ist der Klageweg unumgänglich. Allerdings kann dies erst ermöglicht werden, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Damit diese Entscheidung erzwungen werden kann, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.